Einen Flug zu verpassen ist immer ärgerlich, noch schlimmer ist es aber, wenn man selbst keine Schuld daran hat und trotzdem keine Entschädigung bekommt. Dies ist häufiger der Fall, als man glauben möchte. Nur 7% der betroffenen Fluggäste haben statistisch gesehen schon einmal eine Entschädigung beantragt. Eine überwiegende Mehrheit verzichtet also aus Unwissenheit oder Furcht vor rechtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Entschädigung.
In unserem Artikel finden Sie einige Tipps, was Sie tun müssen, um sicherzugehen, dass Sie bei einem Flugausfall kein Geld bezahlen müssen. In jedem Fall müssen Sie davon ausgehen, dass Sie selbst aktiv werden müssen, um einen Ausgleich zu erhalten. Ein bequemer Weg, seine Forderung einzutreiben, ist die Beauftragung eines Dienstleister wie Flightright. Dies erspart den Kunden auch die Risiken eines eigenen Verfahrens vor Gericht.
Inhaltsverzeichnis
Greift die eigene Versicherung?
Viele Reisende schließen mit Ihrem Flug direkt eine Reiseversicherung ab. Sie haben keine Reiseversicherung abgeschlossen? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kreditkartengesellschaft. Fragen Sie nach, ob sie eine zusätzliche Reiseversicherung anbieten. Sie kann Ihnen helfen, für Dinge wie Hotels oder den Rücktransport zu zahlen. Für diese Ansprüche sind in der Regel Quittungen erforderlich. Bewahren Sie also unbedingt Kopien von allem auf, was Sie vor und nach der Buchung gemacht haben!
Entschädigungsoptionen der Fluglinie
Als Erstes sollten Sie mit Ihrer Fluggesellschaft sprechen. Internationale Fluggesellschaften bieten ihren Fluggästen häufig zwei verschiedene Entschädigungsregelungen für an. Diese greifen gängigerweise immer dann, wenn Flüge annulliert werden oder sich um mehrere Stunden verspäten. Die zwei häufigsten Arten sind die Denied Boarding Compensation (DBC) und die Delayed Boarding Compensation (DBC). Es ist wichtig, dass Sie prüfen, welche Entschädigungsregelung für Ihren Fall gilt.
Besonders einfach ist der Fall, wenn Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet ist. In diesem Fall erhalten Sie automatisch eine Entschädigung, falls Ihr Flug sich über 3 Stunden verspätet oder komplett gestrichen wird. Je nach Entfernung gibt es für die geschädigten Kunden 250€, 400€ oder sogar 600€ Entschädigung. Sie haben auch Anspruch auf Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck und Erfrischungen.
Entschädigung bei Buchung über Dritte
Bei Entschädigungen internationaler Airlines sollten Sie auch prüfen, für welchen Zeitraum die einzelnen Entschädigungsregelungen gelten – bei einigen Fluggesellschaften müssen Sie direkt buchen, um für eine Entschädigung zu kommen. Ganz anders kann es allerdings aussehen, wenn Sie über ein externes Reisebüro buchen. Es lohnt sich also zu prüfen, welche Lösung bei Ihrer Gesellschaft möglich ist. Wenn Sie über eine Website eines Drittanbieters gebucht haben, gilt das gleiche wie bei der Buchung über ein Reisebüro. In diesem Fall wenden Sie sich am besten sofort nach Erhalt der Benachrichtigung über die Flugannullierung sowohl an Ihr Reisebüro als auch direkt an die Fluggesellschaft.
Ihre Entschädigung erhalten
Sollten Sie von Ihrer internationalen Fluggesellschaft nicht die Entschädigung erhalten, die Sie erwarten, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Besser sieht es hingegen bei europäischen Flügen aus. Alle EU-Flüge fallen unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Ihnen im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen einräumt. Besonders einfach wird die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit der Hilfe einer Firma wie Flightright.