Altersarmut ist weiblich! Warum verzichten Betroffene dennoch auf ihren Altersvorsorgeunterhalt? Familienanwältin Martina Ammon klärt auf

München (ots) –

Im Falle einer Trennung oder Scheidung verlassen sich viele Frauen nachvollziehbarerweise darauf, dass ihre finanzielle Zukunft rechtlich abgesichert ist – laufender Unterhalt geregelt, der Versorgungsausgleich bekannt. Was jedoch häufig übersehen wird: ein gesetzlich vorgesehener zusätzlicher Unterhaltsanteil, der speziell dem weiteren Rentenaufbau dienen soll. Warum wird dieser so enorm wichtige Punkt oft nicht berücksichtigt? Und vor allem: Welche Konsequenzen hat das?

Für viele Frauen bedeutet eine Trennung oder Scheidung vor allem eines: wirtschaftliche Unsicherheit. Zwar sind Unterhaltsfragen in aller Regel schon ab der Trennung Thema und auch der Versorgungsausgleich wird als fester Bestandteil des Scheidungsverfahrens einkalkuliert, was den grundsätzlichen Eindruck erweckt, finanziell „korrekt versorgt“ zu sein. Doch genau hier liegt das Problem: Während der laufende Unterhalt den Alltag absichert, bleibt ein entscheidender Baustein für die Zukunft häufig unberücksichtigt. Der gesetzlich vorgesehene Altersvorsorgeunterhalt, der ab Einreichung des Scheidungsantrags den weiteren Rentenaufbau ermöglichen soll, wird demnach in vielen Fällen trotz anwaltlicher Beratung weder geprüft noch geltend gemacht. Kurzfristig kaum spürbar, entfaltet diese Lücke ihre Wirkung erst Jahre später – dann allerdings mit voller Wucht. „Viele Frauen merken sehr spät, dass ihnen über Jahre hinweg Geld für ihre Altersabsicherung gefehlt hat. Dann lässt sich das nicht mehr aufholen“, warnt Martina Ammon.

„Genau dieser Altersvorsorgeanteil unterliegt keiner seltenen Sonderregelung, sondern ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen“, fügt die Fachanwältin für Familienrecht hinzu. In mehr als 25 Jahren hat Martina Ammon über 3.500 Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen und mehr als 500 Frauen in ihrem Premium-Scheidungsmentoring begleitet und erlebt in ihrer Kanzlei immer wieder, wie essenzielle Ansprüche schlicht übersehen werden. Ihre Erfahrung zeigt dabei: Der fehlende Altersvorsorgeunterhalt ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem der anwaltlichen Praxis. Auch im direkten Austausch mit einem leitenden OLG-Richter a.D. wurde ihr bestätigt, wie selten dieser Anspruch in Unterhaltsverfahren tatsächlich eingefordert wird. Dies, obwohl der Anspruch sogar wörtlich im Gesetz formuliert ist und nicht bloße Richterrechtsprechung darstellt. Denn in § 1578 Abs. 3 BGB heißt es wörtlich, dass auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für das Alter vom Unterhaltsanspruch umfasst sind. Warum Frauen keinesfalls darauf verzichten sollten, verrät Martina Ammon hier.

Ein Fünftel, das den Unterschied macht: Warum der Altersvorsorgeunterhalt gesetzlich vorgesehen ist

Während der Ehe erfolgt die Absicherung im Alter durch die Ansparung von gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rentenversorgungen. Im Falle der Scheidung sorgt grundsätzlich der Versorgungsausgleich dafür, dass diese Rentenanwartschaften für die gemeinsame Ehezeit jeweils hälftig ausgeglichen werden. Mit Einreichung des Scheidungsantrags endet dieses Ausgleichssystem jedoch abrupt. Ab dem Monat der Zustellung des Scheidungsantrags baut die wirtschaftlich schwächere Person keine weiteren Rentenansprüche aus dem Einkommen oder Ansparungen des Ehepartners auf. Genau hier setzt der gesetzlich vorgesehene Altersvorsorgeunterhalt an: Er soll nahtlos sicherstellen, dass auch nach dem Scheidungsantrag weiterhin Mittel für die Altersabsicherung zur Verfügung stehen. „Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass insbesondere Frauen durch Trennung und Scheidung dauerhaft in eine Versorgungslücke rutschen“, erklärt Martina Ammon.

Konkret beträgt der Altersvorsorgeunterhalt rund ein Fünftel des laufenden Unterhaltsanspruchs. Diesen Betrag gibt es monatlich zusätzlich zum Basisunterhalt „on top“. Die Größenordnung zeigt deutlich: Es geht nicht um einen nebensächlichen Betrag. Der Gesetzgeber will Altersarmut vermeiden und hat dazu einen konkreten Anspruch im Gesetz formuliert. Monatlich ist dieser Zusatzanspruch deutlich spürbar – und über Jahre summiert er sich zu erheblichen Beträgen. Geld, das ausdrücklich für die Altersvorsorge gedacht ist, fehlt dann dauerhaft. „Was heute vielleicht nur eine rechnerische Position ist, entscheidet später darüber, ob Frauen im Alter finanziell unabhängig bleiben oder nicht“, betont Martina Ammon.

Warum der Anspruch so oft unter den Tisch fällt: Ein Missstand, auf den man sich vorbereiten sollte

Die Gründe dafür sind gleichermaßen vielfältig wie ernüchternd: In vielen Fällen wird der Altersvorsorgeunterhalt schlicht nicht geprüft oder nicht sauber berechnet. Warum? Nun, er erfordert einen zusätzlichen Rechenschritt, der in der Praxis häufig übersehen wird, obwohl moderne Kanzleien mit entsprechenden bundesweit einheitlichen Programmen arbeiten. Hinzu kommt: Richter dürfen auf diesen Anspruch nicht von sich aus hinweisen. Ohne ausdrücklichen Antrag passiert daher nichts. Teilweise wird Frauen der Anspruch sogar ausgeredet – und das mit fachlich fragwürdigen Argumenten. Das Ergebnis: Wer nicht gezielt danach fragt und den Anwalt zur Geltendmachung ansetzt, verliert Geld. „Anwaltliche Vertretung allein schützt nicht zwingend vor finanziellen Nachteilen“, so Martina Ammon.

Umso wichtiger ist es, im Falle einer Trennung oder Scheidungsunterhaltsbeträge nicht einfach abzunicken. Ausnahmslos sollte immer die alles entscheidende Frage gestellt werden: Wurde der Altersvorsorgeunterhalt geprüft und berücksichtigt? Der Weg zum „Fachanwalt“ ist keine Garantie dafür ist, dass jeder Unterhaltsbaustein automatisch mitgedacht wird. Unachtsamkeiten oder Nachlässigkeiten auch in der Anleitung und Überwachung des eigenen Anwaltes kosten hier nicht nur kurzfristig Geld, sondern wirken sich direkt auf die finanzielle Sicherheit im Alter aus. „Auch Anwälte können Dinge übersehen und Fehler machen. Die Konsequenzen trägt meist der Mandant. Daher sollte man nichts dem Zufall überlassen und sich stattdessen frühzeitig und umfassend über alle Details informieren und dokumentieren.“

Sie stehen vor einer Trennung oder Scheidung und wollen etwaige rechtliche Nachteile dabei von Beginn an vermeiden? Dann lassen Sie sich von Martina Ammon (https://martinaammon.de/) in ihrem Premium-Mentoring begleiten und vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch!

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