Düsseldorf

Die kürzliche Aufhebung der Haushaltssperre lässt Unternehmen vorerst wieder aufatmen, insbesondere im Hinblick auf das Millionenpotential der Forschungszulage. In den vergangenen Wochen herrschte Unsicherheit darüber, ob eine Beantragung weiterhin möglich bleiben wird. Das bevorstehende Wachstumschancengesetz verspricht bedeutende Veränderungen, die die maximale Förderung von einer auf drei Millionen Euro erhöhen werden.

Dennoch, das Wachstumschancengesetz bedarf noch immer der Zustimmung des Bundesrates, der wiederum den endgültigen Beschluss des Bundeshaushaltes abzuwarten hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist daher mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2024 zu rechnen.

Rückwirkende Antragsmöglichkeiten: Ein entscheidender Punkt, den Unternehmen im Auge behalten sollten, ist die rückwirkende Beantragung der Forschungszulage (https://www.epsa-deutschland.de/was-ist-das-fzulg/?utm_source=advertorial&utm_medium=m%C3%BCnchener&utm_campaign=innovationsprojekte). Bis zu vier Jahre können rückwirkend geltend gemacht werden. Daher empfiehlt es sich für Unternehmen, die bereits im Jahr 2020 relevante Projekte vorantrieben, schnellstmöglich aktiv zu werden. Die fristgerechte Einreichung der Anträge bis Ende Q1 2024 minimiert das Risiko und sichert die Möglichkeit, förderfähige Aufwendungen aus dem Jahr 2020 zu nutzen. Wie Duran Sarikaya, CEO EPSA Deutschland, treffend bemerkte: „In einer Ära intensiven Wettbewerbs ist es entscheidend, strategisch auf Innovationsförderung zu setzen. Diese Fördermittel eröffnen nicht nur finanzielle Spielräume, sondern ermöglichen es Unternehmen, ihre Forschungsprojekte mit Leidenschaft voranzutreiben und somit nicht nur technologisch, sondern auch wirtschaftlich an die Spitze zu gelangen.“ Die Zusammenarbeit mit EPSA Deutschland garantiert eine rechtzeitige Beantragung bei gleichzeitig geringem Aufwand für das antragstellende Unternehmen.

Forschungszulage im Fokus: Das Wachstumschancengesetz wird die Spielregeln für die Forschungszulage wie folgt verändern:

AfA für Prototypenkosten:

– Aktuelle Regelung: Nicht förderbar
– Neue Regelung (ab 2024): 25% förderbar

Förderquote für Auftragsforschung:

– Aktuelle Regelung: 15%
– Neue Regelung (ab 2024): 17,5%

KMU-Bonus:

Für interne Entwicklung:

– Aktuelle Regelung: Nicht vorhanden
– Neue Regelung (ab 2024): 35%

Für Auftragsforschung:

– Aktuelle Regelung: Nicht vorhanden
– Neue Regelung (ab 2024): 24,5%

Maximale jährliche Förderung:

– Aktuelle Regelung: 1 Million Euro
– Neue Regelung (ab 2024): 3 Millionen Euro

Ausblick auf 2024: Chancen nutzen und Zukunft gestalten

Eine frühzeitige Antragsstellung lohnt sich in jedem Fall. Ob eine, oder drei Millionen Euro an Förderung möglich sind steht zwar noch nicht fest, dennoch ist es sinnvoll die prospektive Antragsstellung für drei Jahre in der Zukunft zu nutzen und die geförderten Kosten bei Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes, um das Dreifache ansteigen zu lassen.

Die Veränderungen im Fördermittelbereich bieten Unternehmen die Gelegenheit, ihre Innovationskraft zu stärken und zukunftsweisende Projekte zu realisieren. Das Jahr 2024 verspricht eine Zeit des Aufbruchs und der Wachstumschancen – lassen Sie diese nicht ungenutzt verstreichen!

Ergreifen Sie Ihre Innovationschance für 2020 – Handeln Sie jetzt! (https://www.epsa-deutschland.de/kontakt/?utm_source=advertorial&utm_medium=m%C3%BCnchener&utm_campaign=innovationsprojekte)

Die Zeit drängt, um von den Vorteilen des bevorstehenden Wachstumschancengesetzes zu profitieren! Mit der Möglichkeit, rückwirkend für das Jahr 2020 Fördermittel zu beantragen, eröffnet sich eine einmalige Chance für Ihr Unternehmen. Die Deadline Ende Q1 2024 naht, und es ist entscheidend, jetzt zu handeln, um sich die potenziellen Fördergelder zu sichern.

– Nutzen Sie die Gelegenheit: Stellen Sie noch heute Ihren Antrag auf die Forschungszulage für Projekte aus dem Jahr 2020. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen, denn es könnte Ihre Tür zu einer Förderung von bis zu drei Millionen Euro öffnen!
– Seien Sie bereit für Veränderungen: Mit dem Wachstumschancengesetz in Aussicht stehen Sie vor einer neuen Ära der Forschungsförderung. Bereiten Sie sich vor, Ihre Innovationsprojekte mit einem deutlich erhöhten Budget voranzutreiben.
– Zukunft gestalten: Die Aussicht auf erhöhte Fördermittel im Jahr 2024 bietet die perfekte Gelegenheit, Ihre Innovationsstrategie zu stärken und zukunftsorientierte Projekte zu realisieren. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen.

Warten Sie nicht länger – ergreifen Sie jetzt die Initiative und gestalten Sie Ihre Zukunft aktiv mit! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihre Antragsstellung zu beginnen und die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.

Nach Unterstützung auf Erfolgsbasis suchen

EPSA Deutschland engagiert sich zu 100 % auf Erfolgsbasis, um Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen. Ziel ist es, Entwicklungskosten staatlich fördern zu lassen. Häufig besteht das Missverständnis, dass nur die Entwicklung neuer Produkte förderfähig ist, was nicht der Fall ist.

Vassilios Tzakos, Business Development Manager berichtet: „Die Forschungszulage ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern ein kraftvoller Treibstoff für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die diese und weitere Fördermittel nutzen, gestalten nicht nur aktiv den Fortschritt in ihrer Branche, sondern sichern sich auch einen kompetitiven Vorteil.“

Überprüfen Sie mit uns die Förderfähigkeit Ihres Entwicklungsprojekts!

EPSA identifiziert schnell, ob die Forschungszulage für ein spezifisches Maschinenbauprojekt geeignet ist. Die Experten übernehmen die komplette Antragstellung und maximieren die Erfolgsaussichten.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei EPSA

Pressekontakt:
Christian Fischer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit EPSA Deutschland
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