BERLIN (ots) –
Laut Branchenreport 2025 des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) war der Bedarf an rechtlicher Beratung durch Inkassodienstleister nie größer. „Die Anzahl der neu übergebenen Fälle ins Inkasso steht auf einem Allzeithoch. Das resultiert aus der hohen Nachfrage der Verbraucher an Rechnungs- und Kreditkäufen sowie digitalen Zahlungsmethoden auch bei Kleinstbeträgen. Echte Krisenfolgen sehen wir hingegen bei den verzugsbefindlichen Forderungen gegen Unternehmen“, sagt BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann. Für die Wirtschaft werde fehlende Rechnungstreue zum Problem, die Krise habe das Inkasso erreicht.
Der Report zeigt die Problemlage: Fehlende Rechnungstreue wird zu einem immer größeren Problem. Das spiegelt sich in der Zahl der neu ins Inkasso übergebenen Forderungen wider, die auf 39 Millionen (plus 16,7 %) anstieg. Gleichzeitig sank der Gesamtbestand langfristig bearbeiteter Forderungen (von 92,9 auf 92 Millionen) und blieb die Rückführungssumme an Gläubiger hingegen weitgehend stabil. Sie wuchs nicht mit den Aufträgen. Dazu Blietz-Weidmann: „In Krisenzeiten steigen die Auftragszahlen oft an. Ein positiver Zusammenhang mit der Realisierungsquote besteht dabei aber nicht. Denn ist die finanzielle Lage der Unternehmen und Privathaushalte schlecht, kann auch der Inkassodienstleister oft nur kleine Teilzahlungen beitreiben. Kurz: Wo kein Geld ist, kann auch nichts geholt werden. Die Branche profitiert nicht von der Krise, sie mindert aber die Folgen für die Wirtschaft.“
Steigende Aufwände der Inkassodienstleister bei geringeren Erträgen spiegeln sich im sinkenden Branchenumsatz wider. Er ging von 25 auf 22,2 Milliarden Euro zurück. Auch andere brancheninterne Kennzahlen entwickeln sich negativ: Die Zahl der Beschäftigten im Inkassosektor sank auf ein Langzeittief von 15.300 (17.300 im Jahr 2021). Und die Zahl der beim Bundesamt für Justiz registrierten Inkassodienstleister sank von 2.099 im Jahr 2021 auf nur noch 1.859 registrierte Unternehmen im Berichtszeitraum.
Ein weiteres Indiz für die schwierige Lage am Inkassomarkt sind die steigenden Zahlen bei den Ausbuchungen und Abschreibungen. Ein Drittel der abgeschlossenen Verfahren endete mit Zahlungsausfall und Verlust für den Gläubiger. Daher gehört es zu den Aufgaben des Inkassodienstleisters, dem Auftraggeber mitzuteilen, wann die Grenzen des Möglichen erreicht sind. Blietz-Weidmann: „Niemand möchte dem verzugsbefindlichen Geld noch gutes Geld hinterherwerfen und ein nachhaltig verschuldeter Mensch ist ein Fall für den Schuldnerberater und nicht für den Inkassodienstleister.“ Das Risikomanagement der Inkassodienstleister schone daher die Gläubiger wie Schuldner und entlaste zudem die Justiz, weil auf ergebnislose Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen verzichtet werde.
Die weit überwiegende Mehrheit der übergebenen Fälle klärt die Inkassobranche im Einvernehmen mit den Schuldnern außergerichtlich. Nur etwa 20 Prozent gehen in das gerichtliche Mahnverfahren und enden dann in der Regel mit der erfolgreichen Titulierung im Sinne des Gläubigers und mit durch den Inkassodienstleister beauftragten Vollstreckungsmaßnahmen. Die Inkassowirtschaft veranlasst fast die Hälfte aller Vollstreckungsaufträge in Deutschland. „Wir sind auch im Justizsystem nicht mehr wegzudenken und verschaffen hunderttausenden Personen in vielen Millionen Fällen pro Jahr Zugang zum Recht“, betont Blietz-Weidmann die Funktion der Inkassowirtschaft als Rechtsdienstleister.
Nicht nur die aktuelle wirtschaftliche Krise, sondern auch strukturelle Gründe führen zu mehr Ausbuchungen und Forderungsverlusten. Neben den verzugsbefindlichen Forderungen gegen Unternehmen, die ebenfalls zunehmen (mittlerweile 5 % der neu übergebenen Forderungen, zuvor nur 2 %), geht es dabei vor allem um den Zuwachs bei den Forderungen mit geringen Forderungswerten. „Die Durchsetzung über das gerichtliche Verfahren ist bei diesen Kleinstforderungen nicht immer sinnvoll. Stark gestiegene Gerichts- und Verwaltungskosten durch langwierige Verfahrensdauern stehen immer seltener in Relation zum Forderungswert“, erklärt Blietz-Weidmann das Dilemma und verweist auf die Entwicklung in diesem Bereich: Mehr als ein Drittel (36,4 Prozent) der Forderungen lag im Berichtszeitraum unter 50 Euro, ein weiteres knappes Drittel (30,7 Prozent) lag unter 100 Euro. In diesem Bereich ist die außergerichtliche Inkassodienstleistung für viele Gläubiger der einzige Zugang zu Recht und Anspruchsdurchsetzung.
Die Gestaltungsmöglichkeiten der Gläubiger und ihrer Inkassodienstleister hat der Gesetzgeber aber gerade in diesem Bereich im Jahr 2021 stark eingeschränkt. „Die Politik hat die Inkassokosten, die ein Gläubiger für die Einschaltung eines Rechtsdienstleisters vom Schuldner erstattet verlangen kann, insbesondere im Kleinforderungssegment sehr stark reduziert. Das hat Auswirkungen auf die Handlungsspielräume und damit die Realisierungserfolge im Inkasso. Das rächt sich jetzt“, stellt Blietz-Weidmann fest.
Sinkende Inkassokosten bei höheren Gerichtskosten werden laut BDIU insbesondere bei Klein- und Kleinstforderungen zum systemischen Problem. Ein Mahnbescheid belastet die Kostenseite mit 36 Euro und muss vorfinanziert werden. Der Durchschnittswert der Transaktionen bei Zahlungen auf Rechnung und Kredit lag 2024 unter 40 Euro. „Bei dieser Entwicklung bekommen wir im Bereich der Kleinforderungen ein Rechtsdurchsetzungsproblem“, prognostiziert Blietz-Weidmann. „Denn unter diesen Bedingungen ist das Beitreiben von Kleinforderungen aus Parkgebühren, aus dem öffentlichen Personennahverkehr oder aus Spontankäufen im Online-Handel schnell unwirtschaftlich. Die ungeklärten Verzugskosten hier werden wir über kurz oder lang in den Verbraucherpreisen ablesen können.“
Der BDIU begrüßt daher, dass sich der Gesetzgeber verstärkt mit der Anspruchsdurchsetzung befasst. Erst vor wenigen Wochen wurde das Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung parlamentarisch beschlossen. Blietz-Weidmann: „Es ist gut, dass nach Jahren des Verhandelns jetzt Beschlüsse gefasst wurden. Sie müssen zügig in praxistaugliche digitale Prozesse umgesetzt werden, damit die Kosten sinken und die Verfahren schneller werden.“
Begrüßt werden auch die Beratungen über die Fortentwicklung des Inkassorechts. Dazu die BDIU-Präsidentin Blietz-Weidmann: „Wir unterstützen den Ausbau des Berufsrechts der Inkassodienstleister und das Bestreben, den verbliebenen schwarzen Schafen das Handwerk zu legen. Aber dabei muss unbedingt gewährleistet bleiben, dass berechtigte Forderungen auch wirtschaftlich sinnvoll durchgesetzt werden können und die Kosten eines Zahlungsverzugs auch weiterhin demjenigen zugeordnet werden, der ihn verursacht.“
Über den BDIU
Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450 Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa 15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden Euro aus mehr als 90 Millionen Bestandsforderungen in den Wirtschaftskreislauf zurück. In fast 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband, weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA (Federation of European National Collection Associations) und als Partner des US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.
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