Berlin (ots) –
– Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen ab sofort an öffentlichen Tankstellen in Deutschland mit Autogas befüllt werden.
– Geregelt ist die Befüllung von Tankflaschen in der neuen Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151.
– Voraussetzung: Die Tankflasche ist entsprechend den Anforderungen des aktuellen DVGW-Arbeitsblatts G 607 im Fahrzeug eingebaut.
– Was bei der Befüllung von Tankflaschen zu beachten ist, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband.
Nach dem Einbau ist nun auch die Betankung geregelt: Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen ab sofort an öffentlichen Tankstellen in Deutschland mit Autogas befüllt werden. Das legt die geänderte Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 fest. Die Änderung der TRBS 3151 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 30-32 vom 20. Oktober 2026 veröffentlicht.
Voraussetzung für die Befüllung ist, dass die Tankflasche entsprechend den Anforderungen des aktuellen DVGW-Arbeitsblatts G 607 im Fahrzeug eingebaut ist. „Damit ist die bisherige Regelungslücke endlich geschlossen: Die G 607 regelt den sicheren Einbau von Tankflaschen, die neue TRBS 3151 nun auch ihre Befüllung an öffentlichen Tankstellen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband.
Voraussetzung für die Befüllung: Einbau nach G 607
Druckbehälter zur Selbstbefüllung, sogenannte Tankflaschen, versorgen die Gasanlage im Freizeitfahrzeug – etwa zum Kochen, Kühlen oder Heizen. Die Anforderungen an den Einbau von Tankflaschen gelten seit Juni 2026 und sind im DVGW-Arbeitsblatt G 607 definiert. Tankflaschen sind sicher und mit versiegelter Verbindung im Flaschenkasten von Wohnmobil oder Wohnwagen zu befestigen – und müssen zugleich werkzeuglos entnehmbar sein. „Die Versiegelung macht deutlich, dass die Verbindung für einen sicheren Betrieb nicht getrennt werden darf“, sagt Markus Lau. „Eine Befüllung ist nur im fixierten Zustand zulässig.“
Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen mit bereits eingebauten Tankflaschen sollten deshalb vor der Befüllung prüfen lassen, ob ihre Anlage den Vorgaben der aktuellen G 607 entspricht. Ist dies nicht der Fall, muss der Einbau entsprechend angepasst und anschließend von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden.
Befüllung ausschließlich über Außenfüllanschluss
Die Befüllung der Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen erfolgt über einen außen am Fahrzeug angebrachten Füllanschluss. „Beim Befüllen wird konstruktionsbedingt eine geringe Menge Autogas freigesetzt“, sagt Markus Lau. „Der Außenfüllanschluss stellt sicher, dass sich die tankende Person während des Füllvorgangs außerhalb des unmittelbaren Austrittsbereichs befindet und so vor dem Kontakt mit austretendem Autogas geschützt ist.“
Für den Einbau des Außenfüllanschlusses gelten klare Vorgaben aus der G 607: Die Füllanschlussleitung darf nicht durch den Wohnraum geführt werden. Zwischen Tankflasche und Außenfüllanschluss ist zudem eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Zwei Funktionen sorgen für einen sicheren Betrieb: der automatische Füllstopp und das Sicherheitsventil. Der Füllstopp begrenzt die Befüllung der Tankflasche auf 80 Prozent. Der Freiraum bildet ein Sicherheitspolster für den Fall, dass sich der Inhalt temperaturbedingt ausdehnt. Sollte es zu einem unerwarteten Druckanstieg kommen, lässt das Sicherheitsventil Gas ab und schließt automatisch wieder, sobald der Druck sinkt.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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