Bonn (ots) –

Haustiere haben heutzutage einen höheren Stellenwert als früher. Oftmals sind sie Familienmitglied und werden auch veterinärmedizinisch entsprechend sorgfältig betreut. Wurmkur, Behandlungen gegen Flöhe und Zecken, Herztherapien und Arthrosebehandlungen sind nur einige Beispiele. Sie schützen das Tier vor schweren Erkrankungen und verbessern die Lebensqualität. Auch der Mensch wird vor vom Tier übertragbaren Erkrankungen (Zoonosen) geschützt. Ein sorgsamer und bewusster Umgang mit den angewendeten Tierarzneimitteln ist dabei zum Schutz des Tieres, des Menschen sowie auch der Umwelt zu beachten.

Für jedes Tierarzneimittel, das auf dem Markt gebracht werden soll, werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Qualität, die Wirksamkeit und die Sicherheit geprüft. Dies schließt ein, dass das Tierarzneimittel für die Zieltierart, den Anwender sowie die Umwelt sicher ist. Dennoch können mögliche Einträge in die Umwelt nicht vollständig vermieden werden. Wirkstoffe des Tierarzneimittels oder dessen Abbauprodukte können mit dem Kot und Urin ausgeschieden werden. Auch eine unsachgemäße Entsorgung von Behältnissen und Arzneimittelresten kann zu einem Umwelteintrag führen.

Tierhalter selbst können aktiv dazu beitragen, Einträge in die Umwelt möglichst gering zu halten, indem sie folgenden Punkte beachten:

1. Grundsätzlich dürfen Tierarzneimittel nur nach tierärztlicher Anweisung und genau entsprechend der Packungsbeilage angewendet werden.

2. Restmengen und entleerte Behältnisse sollten stets über den Restmüll oder entsprechende Sammelstellen und niemals über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. Hinweise zu regionalen Vorgaben enthält die Webseite www.arzneimittelentsorgung.de

3. Das Einsammeln der Hinterlassenschaften in Hundekotbeuteln und Entsorgung über den Restmüll kann ebenfalls zu einer Verringerung von Einträgen in die Umwelt beitragen und reduziert zudem das Infektionsrisiko beispielsweise von Würmern und anderen Darmparasiten. Auch Katzenstreu sollte grundsätzlich über den Restmüll entsorgt werden.

4. Speziell bei äußerlich aufgetragenen Floh- und Zeckenmitteln, beispielsweise als Halsbänder oder Spot-ons ist oftmals einige Zeit einzuhalten vor sehr engem Tierkontakt sowie vor dem Baden und Waschen des Tieres. So soll vermieden werden, dass das Mittel vor der Aufnahme durch den Körper oder dem Trocknen abgewaschen wird und so zum einen die Umwelt kontaminiert und zum anderen auch die Wirksamkeit nicht mehr in vollem Umfang gegeben ist. Ebenso sollten Halsbänder vor dem Baden und Waschen des Tieres abgenommen werden. Genaue Hinweise zur Verabreichung und den einzuhaltenden zeitlichen Vorgaben für das jeweilige Produkt finden Tierhalter in der Packungsbeilage. Bei äußerlich angewendeten Tierarzneimitteln kann es auch sinnvoll sein, ausgebürstete oder geschorene Haare in den Restmüll zu geben, um zu vermeiden, dass Mittel unbeabsichtigt in die Umwelt eingetragen werden.

5. Etwaige Auffälligkeiten nach Anwendung eines Tierarzneimittels sollten mit dem verordnenden Tierarzt oder Tierärztin besprochen und unerwünschte Ereignisse

(z. B. vermutete Nebenwirkungen) dem jeweiligen Unternehmen oder den Behörden gemeldet werden. Dies schließt auch Verdachtsfälle auf Umweltwirkungen ein.

6. Tierarzneimittel sollten niemals eigenmächtig anders als vom Tierarzt verordnet oder anders als in der Packungsbeilage beschrieben verwendet werden. Keinesfalls dürfen Tierarzneimittel ohne tierärztliche Anweisung für eine andere Tierart verwendet werden. Bestenfalls bleiben sie unwirksam, schlimmstenfalls kann es zu schweren oder sogar tödlichen Unverträglichkeiten kommen. Gleiches gilt für die Anwendung von Humanarzneimitteln bei Tieren.

Tierarzneimittel sind gut geprüfte Werkzeuge, um die Gesundheit der Tiere zu erhalten und wiederherzustellen. Ein sorgsamer und bewusster Umgang mit ihnen schützt Tier, Mensch und Umwelt.

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Weitere Informationen:

Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller, Koblenzer Str. 121-123, 53177 Bonn,
Tel. 0228 / 31 82 96, E-Mail bft@bft-online.de, www.bft-online.de

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